Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen oder Geprüfte Berufsspezialistin für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen
Bundesrepublik Deutschland · Bundesgesetzblatt · Amtliche Quelle · automatisch erfasst · nicht redaktionell geprüft
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