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Gesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

AFG§116G · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Vorschriften 1–4 von 4

Art 1

-

Art 2

Aufhebung von Anordnungen

Die Neutralitäts-Anordnung vom 22. März 1973 (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1973 S. 365) und die Anordnung zur Ergänzung der Neutralitäts-Anordnung vom 14. Juli 1982 (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1982 S. 1459) werden aufgehoben.

Art 3

Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

Art 4

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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