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Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

AGMahnVordrVÄndV · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Vorschriften 1–3 von 3

Art 1

-

Art 2

Überleitungsvorschrift

Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.

Art 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.

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