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Verordnung zur Erstreckung des Anleihe-Gesetzes von 1950 auf das Land Berlin

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

AnlGBlnV · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Vorschriften 1–2 von 2

§ 1

Das Anleihe-Gesetz von 1950 vom 29. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 218) gilt auch im Land Berlin, sofern es im Land Berlin in Kraft gesetzt wird. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.