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Bekanntmachung zum Zeitpunkt der Datenübermittlung nach § 139b Absatz 13 Satz 1 der Abgabenordnung

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

AO1977§139bAbs13Bek 2024 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Quelle vorhandenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Quelle vorhanden

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