Legentrium
Bekanntmachung zum Zeitpunkt der Datenübermittlung nach § 139b Absatz 13 Satz 1 der Abgabenordnung
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
AO1977§139bAbs13Bek 2024 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Volltext verfügbarOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter TextFür diese Volltextversion sind keine strukturierten Vorschriften extrahiert.