§ 1
Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
Die Anerkennung folgender Ausbildungsberufe wird aufgehoben: 1. Schirmmacher, 2. Wagner.
Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
AusbBerAufhV 2 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Volltext verfügbarOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text§ 1
Die Anerkennung folgender Ausbildungsberufe wird aufgehoben: 1. Schirmmacher, 2. Wagner.
§ 2
Personen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung in einem der in § 1 genannten Ausbildungsberufe ausgebildet worden sind oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung darin ausgebildet werden und diese Berufsausbildung nach § 4 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes oder nach § 25 Abs. 4 der Handwerksordnung fortsetzen, bleiben in ihrem Ausbildungsstatus unberührt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.