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Bekanntmachung nach § 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

BBesG§78Abs2Bek · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Volltext verfügbarOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Für diese Volltextversion sind keine strukturierten Vorschriften extrahiert.

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