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Bekanntmachung nach Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

BBesGAnlIVNr1u4Bek · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Quelle vorhandenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Quelle vorhanden

Die offizielle Quelle ist vorhanden, strukturierter Rechtstext ist derzeit nicht verfügbar.

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