LEGENTRIUMEuropean Regulatory IntelligenceSearch
Menu

Legentrium

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

BBiG2005§73AnO 2014 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Volltext verfügbarOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Für diese Volltextversion sind keine strukturierten Vorschriften extrahiert.

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes | Legentrium · Legentrium