LEGENTRIUMEuropean Regulatory IntelligenceSuche ⌕
Menü

Legentrium

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

BBiG§84AnO 2 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Quelle vorhandenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Quelle vorhanden

Die offizielle Quelle ist vorhanden, strukturierter Rechtstext ist derzeit nicht verfügbar.