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Legentrium

Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

BDGMinIAnO · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Struktur teilweise erschlossenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Struktur teilweise erschlossen

Die Quelle ist vorhanden, der Rechtstext ist jedoch noch nicht vollständig als Vorschriften erschlossen.

Verfügbare Gliederung

  1. -
  2. I. · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern ohne Bundespolizei
  3. II. · Bundespolizei
  4. -