Legentrium
Richtlinien der Bank deutscher Länder zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
BDLR · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Struktur teilweise erschlossenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter TextStruktur teilweise erschlossen
Die Quelle ist vorhanden, der Rechtstext ist jedoch noch nicht vollständig als Vorschriften erschlossen.
Verfügbare Gliederung
- I. · Allgemeines
- II. bis V.