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Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

BDNOG · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Vorschriften 1–4 von 4

Art 1

-

Art 14

Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

1. - 7. 8. Beteiligungserklärungen des Oberbundesanwalts beim Bundesverwaltungsgericht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes abgegeben worden sind, werden von dem Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht weiterverfolgt.

Art 26

Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf den Artikel 4 bis 6, 8 und 25 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

Art 27

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) ... Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2002 in Kraft. (2)

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