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Legentrium

Gesetz zur Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Bundesanstalt für Arbeit

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

BeitrSRV/BAÄndG · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Vorschriften 1–2 von 2

Art 4

Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung im Jahre 1991

Bei der Zahlung von freiwilligen Beiträgen für die Monate Januar bis März 1991 gilt abweichend von den allgemeinen Regelungen über die Zahlung von Beiträgen zur freiwilligen Versicherung ein Beitragssatz von 18,7 v. H.

Art 5

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1991 in Kraft.