Art 17
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Die auf den Artikeln 11, 13 bis 16 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
BeschNeuRG · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter TextArt 17
Die auf den Artikeln 11, 13 bis 16 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Art 18
Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. März 2003 über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf den Arbeitsmarkt, die Sozialversicherung und die öffentlichen Finanzen und gibt gegebenenfalls Vorschläge für seine Weiterentwicklung ab.
Art 19
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1999 in Kraft.