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Verordnung zur Kürzung der Zahlungsansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung für das Jahr 2014

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

BetrPrämRegV 2014 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Volltext verfügbarOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Vorschriften 12 von 2

§ 1

Kürzung der Zahlungsansprüche

(1) Jeder Zahlungsanspruch im Rahmen der Betriebsprämienregelung für das Jahr 2014 wird nach Maßgabe des Absatzes 2 gekürzt. (2) Die Kürzung wird vorgenommen, indem der Wert jedes Zahlungsanspruches mit dem Faktor 0,8297 multipliziert wird.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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