Legentrium
Gesetz über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
BGSPersG · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Struktur teilweise erschlossenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter TextStruktur teilweise erschlossen
Die Quelle ist vorhanden, der Rechtstext ist jedoch noch nicht vollständig als Vorschriften erschlossen.
Verfügbare Gliederung
- Art 1
- Art 2 · Besoldungsrechtliche Vorschriften
- Art 3
- Art 4
- Art 5 · Inkrafttreten
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