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Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

BKR · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Struktur teilweise erschlossenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Struktur teilweise erschlossen

Die Quelle ist vorhanden, der Rechtstext ist jedoch noch nicht vollständig als Vorschriften erschlossen.

Verfügbare Gliederung

  1. I. · Allgemeines
  2. II. bis V.
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