§ 1
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erhält die anliegende Satzung.
Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
BLESV · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Volltext verfügbarOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text§ 1
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erhält die anliegende Satzung.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.