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Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

BRPHV · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Volltext verfügbarOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Vorschriften 12 von 2

§ 1

Raumordnungsplanung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz

Für den länderübergreifenden Hochwasserschutz im Bundesgebiet werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung gemäß der Anlage zu dieser Verordnung als Raumordnungsplan festgelegt. , ,

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft.

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