§ 1
Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2014 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent.
Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
BSG 2014 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Volltext verfügbarOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text§ 1
Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2014 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.