§ 1
Die Knotenpunkte für Bundesstraßen werden abweichend von § 3a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 bis 4 des Bundesfernstraßenmautgesetzes wie aus der Anlage ersichtlich festgelegt.
Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
BStrMKnotV 2018 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Volltext verfügbarOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text§ 1
Die Knotenpunkte für Bundesstraßen werden abweichend von § 3a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 bis 4 des Bundesfernstraßenmautgesetzes wie aus der Anlage ersichtlich festgelegt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.