§ 1
Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 1995 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 18,6 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 vom Hundert.
Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
BSV 1995 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Volltext verfügbarOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text§ 1
Der Beitragssatz für das Jahr 1995 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 18,6 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 vom Hundert.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.