§ 1
Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 2012 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,0 Prozent.
Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
BSV 2012 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Volltext verfügbarOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text§ 1
Der Beitragssatz für das Jahr 2012 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,0 Prozent.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.