§ 1
Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 2015 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 18,7 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,8 Prozent.
Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
BSV 2015 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Volltext verfügbarOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text§ 1
Der Beitragssatz für das Jahr 2015 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 18,7 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,8 Prozent.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.