§ 1
Der Minister für Jugend und Sport errichtet aus Mitteln des ehemaligen zentralen "Kontos Junger Sozialisten" in Höhe von 20 Millionen DM die "Stiftung Demokratische Jugend".
Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
DJStiftAnO · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Volltext verfügbarOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text§ 1
Der Minister für Jugend und Sport errichtet aus Mitteln des ehemaligen zentralen "Kontos Junger Sozialisten" in Höhe von 20 Millionen DM die "Stiftung Demokratische Jugend".
§ 2
Die Stiftung erhält die im Anhang befindliche Satzung.
§ 3
Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.