§ 1
Zeitpunkt der Sitzverlegung
Als Zeitpunkt für die Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn wird der 1. Mai 2003 bestimmt.
Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
DW-SVV · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text§ 1
Als Zeitpunkt für die Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn wird der 1. Mai 2003 bestimmt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.