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Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 347/2013

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

EUV347/2013ZustBek · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Quelle vorhandenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Quelle vorhanden

Die offizielle Quelle ist vorhanden, strukturierter Rechtstext ist derzeit nicht verfügbar.