§ 1
Als gesetzliche Feiertage werden wieder eingeführt: Christi Himmelfahrt Fronleichnam (für Territorien mit überwiegend katholischer Bevölkerung) Reformationstag (für Territorien mit überwiegend evangelischer Bevölkerung) Allerheiligen (für Territorien mit überwiegend katholischer Bevölkerung) Buß- und Bettag (für Territorien mit überwiegend evangelischer Bevölkerung).