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Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

FrHfBremhGrV 2001 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Vorschriften 12 von 2

§ 1

Grenze des Freihafens

Die Grenze des Freihafens Bremerhaven wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus der Anlage.

§ 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.