§ 1
Grenze des Freihafens
Die Grenze des Freihafens Bremerhaven wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus der Anlage.
Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
FrHfBremhGrV 2001 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text§ 1
Die Grenze des Freihafens Bremerhaven wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus der Anlage.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.