§ 1
Grenze des Freihafens
Die Grenze des Freihafens Cuxhaven wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2.
Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
FrHfCuxGrV 2001 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text§ 1
Die Grenze des Freihafens Cuxhaven wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.