Art 1
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Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
GüKGÄndV 10 · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter TextArt 1
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Art 4
(1) Artikel 1 §§ 3 bis 8 treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am 1. Juli 2000 in Kraft. (2) (3) Die Industrie- und Handelskammern erlassen bis zum 31. Dezember 2000 die in Artikel 1 § 4 Abs.7 dieser Verordnung genannte Prüfungsordnung.