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Legentrium

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

GenBeschlG · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Vorschriften 12 von 2

Art 6

Übergangsregelung

Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.

Art 7

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.