Legentrium
Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
GleichberG · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Struktur teilweise erschlossenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter TextStruktur teilweise erschlossen
Die Quelle ist vorhanden, der Rechtstext ist jedoch noch nicht vollständig als Vorschriften erschlossen.
Verfügbare Gliederung
- Art 1 bis 7
- Art 8 · Übergangs- und Schlußvorschriften