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Legentrium

Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

GleichberG · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Struktur teilweise erschlossenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Struktur teilweise erschlossen

Die Quelle ist vorhanden, der Rechtstext ist jedoch noch nicht vollständig als Vorschriften erschlossen.

Verfügbare Gliederung

  1. Art 1 bis 7
  2. Art 8 · Übergangs- und Schlußvorschriften