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Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

GlPrZWeilburgV · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Vorschriften 12 von 2

§ 1

Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Die vom 1. Januar 2017 bis zum Ablauf des 30. September 2026 von der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt: Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar: Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird: Abschlussprüfung als Glaser/Glaserin Fachrichtungen: – Verglasung und Glasbau – Fenster- und Glasfassadenbau Glaser und Glaserin im Gewerbe Anlage A Nummer 39 „Glaser“ der Handwerksordnung Fachrichtungen: – Verglasung und Glasbau – Fenster- und Glasfassadenbau Abschlussprüfung als Glasapparatebauer/Glasapparatebauerin Glasapparatebauer und Glasapparatebauerin im Gewerbe Anlage A Nummer 40 „Glasbläser und Glasapparatebauer“ der Handwerksordnung Abschlussprüfung als Glasveredler/Glasveredlerin Fachrichtungen: – Kanten- und Flächenveredelung – Glasmalerei und Kunstverglasung Glasveredler und Glasveredlerin Fachrichtungen: – Kanten- und Flächenveredelung – Glasmalerei und Kunstverglasung und Glasveredler und Glasveredlerin im Gewerbe Anlage B Abschnitt 1 Nummer 34 „Glasveredler“ der Handwerksordnung Fachrichtungen: – Kanten- und Flächenveredelung – Glasmalerei und Kunstverglasung

§ 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. Oktober 2026 außer Kraft.