§ 1
Geschäftsordnung
Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt erhält die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung.
Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
GO-MEDASV · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text§ 1
Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt erhält die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.