LEGENTRIUMEuropean Regulatory IntelligenceSuche
Menü

Legentrium

Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

HeuerVtrÜbkG · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Vorschriften 13 von 3

§ 1

-

§ 2

... Für die Durchführung des Übereinkommens ist die Seemannsordnung maßgebend. ...

§ 2 Satz 2 Kursivdruck: Siehe jetzt Seemannsgesetz 9513-1

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. (2)

Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute | Legentrium · Legentrium