§ 1
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Legentrium
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
HeuerVtrÜbkG · GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Strukturierter VolltextOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text§ 1
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§ 2
... Für die Durchführung des Übereinkommens ist die Seemannsordnung maßgebend. ...
§ 2 Satz 2 Kursivdruck: Siehe jetzt Seemannsgesetz 9513-1
§ 3
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. (2)