Legentrium
Verordnung über die Sicherstellung der jederzeitigen Deckung von Hypothekenpfandbriefen, Öffentlichen Pfandbriefen, Schiffspfandbriefen und Flugzeugpfandbriefen nach dem Barwert und dessen Berechnung bei Pfandbriefbanken
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
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