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Legentrium

Verordnung über die Form des Refinanzierungsregisters nach dem Kreditwesengesetz sowie die Art und Weise der Aufzeichnung

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Nur KatalogdatenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

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Der Eintrag ist im GII-Katalog vorhanden; ein verarbeiteter Volltext liegt noch nicht vor.