Legentrium
Verordnung gemäß § 252 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Prüfung der Beiträge nach § 252 Absatz 2 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Prüfverordnung sonstige Beiträge)
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
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