LEGENTRIUMEuropean Regulatory IntelligenceSuche ⌕
Menü

Legentrium

Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Nur KatalogdatenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Nur Katalogdaten

Der Eintrag ist im GII-Katalog vorhanden; ein verarbeiteter Volltext liegt noch nicht vor.

Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch | Legentrium · Legentrium