LEGENTRIUMEuropean Regulatory IntelligenceSuche ⌕
Menü

Legentrium

Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.

Deutschland · GII

GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN

Nur KatalogdatenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter Text

Nur Katalogdaten

Der Eintrag ist im GII-Katalog vorhanden; ein verarbeiteter Volltext liegt noch nicht vor.