Legentrium
Verordnung über die Beförderung von Tieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Tieren sowie von sonstigen Gegenständen, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, durch den Nord-Ostsee-Kanal
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Nur KatalogdatenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter TextNur Katalogdaten
Der Eintrag ist im GII-Katalog vorhanden; ein verarbeiteter Volltext liegt noch nicht vor.