Legentrium
Verordnung zur Durchführung des § 15 Absatz 4 des Vermögensanlagengesetzes
Konsolidierte Rechtsvorschrift aus einer angebundenen offiziellen Quelle.
GII_CONSOLIDATED_UNKNOWN
Nur KatalogdatenOffizielle Quelle · nichtamtlich konsolidierter TextNur Katalogdaten
Der Eintrag ist im GII-Katalog vorhanden; ein verarbeiteter Volltext liegt noch nicht vor.